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Hedwig Friederike
Eine württembergische Prinzessin wird Fürstin von Anhalt-Zerbst

Hedwig Friederike war eine geborene Prinzessin von Württemberg-Weiltingen. Diese Nebenlinie des Hauses Württemberg entstand im Jahr 1617. Mit dem Status einer Residenzstadt begann auch der Aufschwung des Ortes Weiltingen. Ihr Vater, Herzog Friedrich Ferdinand (1654-1705), regierte das Land von 1662 bis zu seinem Tode 1705. Mit ihm erlosch diese Nebenlinie im Mannesstamm wieder und fiel an den Stuttgarter Hauptzweig zurück. Obwohl es sich bei Weiltingen um eine sehr kleine Herrschaft handelte und demzufolge auch die finanziellen Möglichkeiten sehr beschränkt waren, entwickelte sich der Hof zu hoher geistiger Blüte.

Die Mutter Hedwig Friederikes, Elisabeth (1665-1726), war eine geborene Prinzessin von Württemberg-Mömpelgard, einer anderen Seitenlinie. Sie verbrachte die ersten Lebensjahre in ihrem Geburtsort Mömpelgard, der heute zu Frankreich gehört. Die Besetzung des Landes durch Einheiten Ludwigs XIV. von Frankreich (1638-1715) im Jahr 1676 zwang die Familie, nach Basel zu fliehen. Später weilte Elisabeth in Oels bei ihrer Schwester Eleonore Charlotte (1656-1743).
Die Ehe zwischen Herzog Friedrich Ferdinand und Elisabeth wurde am 9. September 1689 geschlossen. Das Schloss in Weiltingen diente nun als Residenz. Dort erblickte Hedwig Friederike am 18. Oktober 1691 das Licht der Welt. Infolge der Bedrohung durch französische Truppen verbrachte die Familie die Jahre 1693 bis 1695 in Oels.
Die Prinzessin wurde gemeinsam mit ihrer älteren Schwester Juliana Sibylla Charlotte (1690-1735) erzogen und unterrichtet. Mit dieser Aufgabe wurde der hoch gebildete Hofprediger Tobias Nißlen betraut, der schon die Erziehung ihres Vaters übernommen hatte.

  Fürstin Hedwig Friederike Fürstin Hedwig Friederike von Anhalt-Zerbst
Erneut anrückende französische Einheiten bereiteten dem beschaulichen Leben bald ein jähes Ende. Im Jahr 1703 musste die gesamte herzogliche Familie Weiltingen wiederum verlassen und floh nach Rothenburg ob der Tauber. Ein Jahr darauf hielten sie sich in Windsbach, in der Nähe von Ansbach, auf. Kurze Zeit später, am 8. August 1705, verlor Hedwig Friederike ihren Vater - sie war erst dreizehn Jahre alt. Leider konnte sich auch die Mutter nicht um ihre Kinder kümmern. Schon 1696 war sie in geistige Umnachtung gefallen. Elisabeth wohnte bis zur Heirat von Hedwig Friederike im Weiltinger Schloss, danach im Alten Schloss in Stuttgart. Dort starb sie am 5. Juli 1726. Im Jahr 1707 war Hedwig Friederike erneut zur Flucht vor den anrückenden Franzosen gezwungen.
Das große Schloss in Weiltingen an der Wörnitz, zwischen Nördlingen und Dinkelsbühl gelegen, existiert heute nicht mehr. Nur die Schlossgräben und große Kellergewölbe blieben von der ehemaligen Vierflügelanlage erhalten. Durch den Pariser Staatsvertrag von 1810, in dem ein Grenzausgleich festgelegt war, ging Weiltingen in den Besitz Bayerns über. Kurz darauf wurde das intakte Gebäude für baufällig erklärt, obwohl es erst grundlegend renoviert worden war. Im Jahr 1814 wurde das Schloss für 14.000 Gulden auf Abbruch verkauft.

Johann August, der Erbprinz von Anhalt-Zerbst, vermählte sich 1702 zum ersten Mal. Der 24-jährige Prinz hatte die gebildete, schöne Prinzessin Friederike aus dem Haus Sachsen-Gotha auserwählt. Die harmonische, von Liebe geprägte Ehe währte jedoch nur bis 1709 und blieb kinderlos.
Sechs Jahre, die voller Kummer waren, blieb Johann August nach dem Verlust seiner ersten Frau allein, bis er sich zu einer neuen Verbindung entschloss. Denn noch immer sicherte kein Nachkomme das Fortbestehen des Hauses Anhalt-Zerbst.
Im Jahr 1715 lernten sich Johann August und Hedwig Friederike in Karlsbad kennen und lieben. Ob es sich um ein arrangiertes oder zufälliges Treffen handelte, ist nicht überliefert. Sicher ist aber, dass der Erbprinz während seiner ersten Studienreise bei ihrem Vormund, Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg (1676-1733), zu Gast war und herzliche Aufnahme fand. Beide müssen sich bestens verstanden haben, denn Johann August blieb auf inständiges Ersuchen des nahezu gleichaltrigen Regenten wesentlich länger als geplant in Stuttgart.
Die mit einem Eheversprechen verbundene Verlobung von Johann August und Hedwig Friederike fand am 11. Juli 1715 statt. Zur Klärung der Formalitäten reiste der Zerbster Hof- und Regierungsrat Christian Lebrecht von Pröck nach Weiltingen, zur Mutter von Hedwig Friederike, und nach Stuttgart, zum Vormund und regierenden Herzog Eberhard Ludwig. Anstelle der psychisch kranken Mutter Elisabeth gab deren Schwester, Eleonore Charlotte, die Zustimmung zur geplanten Ehe. Nachdem beide Zusagen vorlagen, wurde der Ehevertrag aufgesetzt und in drei gleich lautenden Exemplaren für die fürstlichen Parteien ausgefertigt. Der Kontrakt wurden am 21. September in Nürtingen, der heutigen Partnerstadt von Zerbst, unterzeichnet und gesiegelt. Damit trat er rechtsgültig in Kraft.
Der Ehevertrag umfasst 23 Artikel. Sämtliche Bereiche der fürstlichen Verbindung wurden berücksichtigt und minutiös ausgearbeitet. Komplizierte Klauseln regelten alle Konstellationen. Von besonderer Bedeutung waren Hedwig Friederikes Mitgift und ihre Verzichtserklärung auf württembergische Gebiete. Sie und ihr künftiger Gemahl mussten das gesondert verfasste Abkommen anerkennen und unterzeichnen. Die Formulierungen nahmen aber Erbschaftsfälle und mögliche Ansprüche beim Erlöschen des Hauses Württemberg im Mannesstamm aus. Gleichzeitig wurde die Obervormundschaft, die Herzog Eberhard Ludwig oblag, aufgehoben. Als Heiratsgut stellte der Regent die beachtliche Summe von 20.000 Gulden sowie 6.000 Gulden für Kleider, Schmuck und Silbergeschirr zur Verfügung. Ein Drittel des Bargeldes erhielt Johann August sofort nach der Heirat, die restlichen zwei Drittel zu einem später festgesetzten Termin. Einen weiteren Anteil von 10.000 Gulden steuerte Eleonore Charlotte stellvertretend für ihre kranke Schwester und Mutter Hedwig Friederikes bei.
Analog der Mitgift wurden auch Regelungen zur Morgengabe getroffen. Fürst Carl Wilhelm von Anhalt-Zerbst (1652-1718) war gehalten, seiner Schwiegertochter nach der Vermählung ein fürstliches Präsent zu überreichen. Weiterhin stand ihr eine Verschreibung auf 6.000 Taler zu, über die sie frei verfügen konnte und von der sie jährlich 300 Taler Zinsen erhalten sollte. Außerdem wurde der Prinzessin eine standesgemäße Versorgung sowie Unterhalt und Verpflegung für ihre Bediensteten zugesichert. Der Zerbster Fürst hatte ferner eine sogenannte Wiederlage in Höhe des Wertes des Heiratsgutes aufzubringen. Dem entsprach das Amt Roßlau, das gleichzeitig ihr Witwensitz werden sollte. Eine Klausel legte jedoch den Wechsel auf das Amt Coswig nach dem Ableben der Frau des Regenten, Fürstin Sophia (1654-1724), fest. Verlöre Hedwig Friederike ihren Gemahl, so stünden ihr dieses Amt mit all seinen Einnahmen und zusätzlich 4.000 Taler zur Verfügung. Ihr war es gestattet, sich bei Gefahren in die Residenz in Sicherheit zu bringen. Die fürstliche Landeshoheit über den Witwensitz mit allen Rechten blieb allerdings bestehen. Hedwig Friederike durfte die ihr für den Zeitraum des Witwenstandes zur Verfügung gestellten Güter weder veräußern noch verpfänden. Außerdem musste sie den geistlichen und weltlichen Untertanen ihre Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten belassen. Ihr stand aber unter Einbeziehung von Beamten das Recht zu, Kirchen- und Schuldiener in den Orten ihres Witwensitzes einzusetzen. Diese mussten Anhänger der Augsburger Konfession sein. Für die Erhaltung der Gebäude des Witwensitzes oder den Wiederaufbau infolge von Brand, Krieg oder anderen Ereignissen sollte der dann regierende Fürst aufkommen. Er musste auch für den Schutz und die Verteidigung des Witwensitzes mit all seinen Gütern sorgen. Hedwig Friederike standen die Küchen- und Frondienste zum Betreiben ihres Witwensitzes frei zu, ebenso Jagd, Fischerei und Holznutzung.
Einen besonders breiten Raum nahmen die Erbschaftsregelungen für alle Eventualitäten ein. Berücksichtigt wurden für den Todesfall Johann Augusts bzw. Hedwig Friederikes das Heiratsgut, die Morgengabe, die "Wiederlage", der Witwensitz, die hinterlassenen Vermögen und Besitztümer sowie Regentschafts- und Vormundschaftsregelungen bei Existenz von unmündigen Kindern, die aus dieser Ehe hervorgingen. Auch die erneute Heirat des jeweils Hinterbliebenen wurde einkalkuliert.
Ein wichtiger Punkt war auch die Schuldenregelung. Sollte Johann August Schulden hinterlassen, so wären diese durch seine Erben und nicht durch seine Witwe zu begleichen. Für mögliche Schulden Hedwig Friederikes hätten ihre Erben aufkommen müssen.

Am Samstag, dem 5. Oktober 1715 ritt Johann August seiner Verlobten Hedwig Friederike mit kleinem Gefolge entgegen, um sie bei Bias, vor den Toren der Stadt, freudig in Empfang zu nehmen. Ihm folgte etwas später die gesamte Herrschaft in einem langen, prachtvollen Zug. Die Prinzessin nahm in der Kutsche ihrer zukünftigen Schwiegermutter Sophia Platz, der Erbprinz in der seines Vaters Carl Wilhelm. Daraufhin fuhren alle zurück durch die Stadt bis zum Schloss. Dreimaliger Kanonendonner vermeldete die Ankunft der Prozession im Schloss. Hedwig Friederike erhielt ein für sie hergerichtetes Gemach im obersten Geschoss des barocken Haupttraktes.

Der Tag der Trauung, der 8. Oktober 1715, begann mit einem gemeinsamen Mittagessen im Kabinett von Hedwig Friederike. Die anderen Herrschaften speisten im fürstlichen Audienzgemach.
Die unvollendete Schlosskapelle im Westflügel stand für den festlichen Akt noch nicht zur Verfügung. Demzufolge wurde am Nachmittag das gerade erst fertiggestellte Tafelgemach im Westflügel für die Trauungszeremonie vorbereitet. An einer Schmalseite des Saales wurde auf einem roten Tuch ein silberner Tisch aufgestellt. Darauf befanden sich zwei silberne Kandelaber. Daneben wurden vier hohe schlanke Tischchen mit weiteren Leuchtern und weißen Wachskerzen platziert. Vor dem Tisch stand eine Bank, über der ein roter Samtteppich lag. Die mit rotem Samt bezogenen Stühle zu beiden Seiten des Tisches waren für das Brautpaar vorgesehen. Dem Fürstenpaar standen, ihrem Rang entsprechend, Armlehnstühle gleicher Art zur Verfügung.
Um 6 Uhr abends versammelten sich der Bräutigam, Fürst Carl Wilhelm, Herzog Friedrich II. von Sachsen-Gotha (1676-1732) und die Zerbster Prinzen Johann Adolf (1654-1726), Johann Ludwig (1688-1746) und Johann Friedrich (1695-1742) im Audienzgemach des Erbprinzen. Im Vorzimmer trafen sich die Minister, Kavaliere und Räte. Alle genannten Personen begaben sich daraufhin zum Zimmer der Braut. Dort warteten bereits Fürstin Sophia, die Herzogin von Sachsen-Gotha, die Zerbster Prinzessin Sophia Christina (1692-1747) und andere Damen. Der gesamte Zug nahm nun, angeführt von Pagen mit Wachsfackeln, seinen Weg vom obersten Geschoss des Haupttraktes zum Tafelgemach in der mittleren Etage des westlichen Flügels. Die Trauung vollzog der Hofprediger und Superintendent Dr. Andreas Töpfer. Anschließend überbrachten alle Anwesenden dem Brautpaar die herzlichsten Glückwünsche. Mit dieser Heirat wurde an eine lange Tradition angeknüpft, bestanden doch schon im 16. und 17. Jahrhundert enge verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Anhalt und Württemberg.
Die fürstlichen Personen begaben sich nach der Zeremonie in das Zimmer der Herzogin von Sachsen-Gotha. Die Dienerschaft nutzte die Zeit zur Aufstellung einer großen ovalen Tafel für das Festessen. Im Tafelgemach speisten dann die Mitglieder fürstlicher Häuser und hohe Hofbeamte. Für die Kavaliere wurde ein Tisch im angrenzenden "Marschalls Tafelzimmer" hergerichtet. Weitere Damen und Kavaliere wurden im Vorzimmer des Fürsten verköstigt. Alle anderen Anwesenden speisten an mehreren Tischen im Roten Saal. Allein die synchrone Herstellung der mehrgängigen Menüs und die Bewirtung der vielen Personen war eine logistische Meisterleistung der damaligen Zeit.
Nach 11 Uhr abends wurde die Tafel aufgehoben und Hedwig Friederike von den hohen Damen in ihrem neuen Audienzgemach entkleidet. Desgleichen geschah mit dem Erbprinzen durch die fürstlichen Herren. Anschließend brachten der Vater und der Herzog von Sachsen-Gotha Johann August zu Bett, die nunmehrige Erbprinzessin wurde von ihrer Schwiegermutter und der gothaischen Herzogin begleitet.

Die Hochzeitsfeierlichkeiten erstreckten sich über fast zwei Wochen. Am Tag nach der Trauung überbrachten die beiden Oberbürgermeister der Stadt Zerbst im Namen des Magistrats und der Bürgerschaft dem Brautpaar Glückwünsche und ein Präsent in zwei bestickten roten Samtbeuteln. Die fürstliche Tafel war im Großen Festsaal des Residenzschlosses aufgebaut. Anschließend fand dort der Brauttanz statt, der den Tag beschloss.
Am 10. Oktober wurde ein Dankgottesdienst für die glückliche Verbindung des Paares in der Hof- und Stiftskirche zu St. Bartholomäi abgehalten. Auch zwei Vertreter der selbständigen Vorstadt Ankuhn gratulierten vor der Tafel und überbrachten ein Geschenk des Rates und der Bürgerschaft.
Am Folgetag erschienen der Rektor des Gymnasium illustre, Dr. Johann Daniel Kramer, und Professor Dr. Christian Grätz. Sie überbrachten die Glückwünsche der Angehörigen der Landesuniversität und ein Geschenk. Anschließend durften sie im Vorzimmer des Fürsten an einem Essen teilnehmen.
An den nächsten drei Tagen fanden allerhand Vergnügungen statt. Am 15. Oktober wurde der Namenstag von Hedwig Friederike begangen.
Am 16. Oktober feierte der Hof den 63. Geburtstag des regierenden Fürsten Carl Wilhelm. Traditionsgemäß fanden in den Kirchen der Stadt Predigten und Danksagungen statt. Musik und Gesang umrahmten die Gottesdienste. Am Abend wurde im Saal der großen Orangerie, der eine reich stuckierte und mit Fresken versehene Decke besaß, gespeist. Obwohl sich das Gewächshaus, das in der wärmeren Jahreszeit für viele Feste genutzt wurde, dicht am Schloss befand, fuhr die fürstliche Familie mit Kutschen dorthin. Das war ein typischer Ausdruck des barocken Hofzeremoniells. Während ihrer Ankunft wurde ein Feuerwerk abgebrannt, dazu spielten Pauker und Trompeter. Auch die Orangerie selbst war in festliches Licht gehüllt. Das Mahl, das bis Mitternacht währte, wurde von Instrumentalmusik und Arien begleitet.
Am folgenden Tag fand ein großes Scheibenschießen statt. Nacheinander wurden vier Scheiben aufgestellt. Für jede Scheibe war ein Gewinn ausgesetzt: ein vergoldeter Silberbecher mit Deckel durch den Fürsten, ein Ring mit Diamanten und Rubinen durch den Erbprinzen, eine Flinte durch die Fürstin und ein Paar Pistolen durch die Erbprinzessin. Das Schießen erstreckte sich bis zum Anbrechen der Dunkelheit.
Der 18. Oktober war ein weiterer Höhepunkt der Festtage: der Geburtstag von Hedwig Friederike. Das Mittagessen mit Musik fand im Großen Festsaal des Residenzschlosses statt. Dieser Saal mit einer herrlichen hochbarocken Stuckdecke und darin integrierten Gemälden sowie gemalten Szenen an den Wänden bot ein prächtiges Ambiente. Alle Anwesenden gratulierten der Erbprinzessin auf das Herzlichste. Am Abend wurde dort auch gespeist. Dazu war eine Tafel in Form eines H und zweier gespiegelter F - die Initialen der Hedwig Friederike - aufgebaut. Die Feier setzte sich bis weit nach Mitternacht fort. Anlässlich des Geburtstages wurde am nächsten Tag eine Arie in der St. Bartholomäikirche gesungen.
Am 21. Oktober wurde im neuen Mühlenteich gefischt und das Essen in dem ebenfalls neu errichteten Fischerhaus zubereitet und angerichtet. Der 36. Geburtstag der Herzogin Magdalena Augusta von Sachsen-Gotha (1679-1740) wurde am 23. Oktober gefeiert, obwohl ihr Geburtstag schon auf den 12. Oktober fiel. Offensichtlich wurde das Fest durch die Hochzeit um einige Tage verschoben. Vor dem Mittagessen im Großen Festsaal des Schlosses erhielt sie die Glückwünsche aller Anwesenden, am Nachmittag fand dort ein Tanz statt. Das Abendessen erfolgte an einem Tisch in Form eines M für Magdalena, an dem 44 Personen teilnahmen. Dazu wurde ein Konzert gegeben.
Eine am 25. Oktober geplante musikalische Darbietung musste wegen schlechten Wetters auf den Folgetag verschoben werden. Sie fand schließlich in dem ab 1710 entstandenen Barockgarten des Christoph Andreas Ayrer statt. Der Ausrichter war mit seinem Bruder Besitzer der 1691 in Zerbst gegründeten und weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Gold- und Silberdrahtmanufaktur.
Anlässlich des Geburtstages von Hedwig Friederike fand am 27. Oktober eine Predigt und eine Danksagung mit Lobgesang in der Hofkirche statt. Am Abend wurde wiederum in der festlich illuminierten Orangerie an einer großen Tafel gespeist, untermalt von Musik.
Am 28. Oktober wohnten die männlichen Mitglieder des fürstlichen Hauses einer Ansprache auf die glückliche Vermählung des Erbprinzen in der Bartholomäischule bei, die der Sohn des Superintendenten Töpfer hielt.
Mit der Verabschiedung der Gäste am 29. Oktober endeten die Vermählungsfeierlichkeiten.

Wie kein anderer Fürst der Linie Anhalt-Zerbst prägten Johann August und seine Gemahlin das Aussehen der Residenz. Eine seiner ersten Aufgaben war die Fertigstellung der Schlosskapelle. Sie wurde am 18. Oktober 1719, dem 28. Geburtstag von Hedwig Friederike, eingeweiht. Im Jahr 1721 gab das Fürstenpaar den Auftrag zur Errichtung des Schlossturmes, der 1725 fertiggestellt war. Parallel ließ Johann August von 1722 bis 1726 ein neues Lusthaus für seine Gemahlin errichten. Zwischen 1724 und 1732 entstand die Reitbahn, die heutige Stadthalle. Ein weiteres Gartenhaus wurde ab 1727 nordwestlich davon gebaut. Von 1735 bis 1741 entstand die große, repräsentative Hauptorangerie, parallel wurden weitere Gewächshäuser errichtet. 1736 gab Johann August die Erweiterung des Westflügels in Auftrag.

Am 7. November 1742 verstarb Fürst Johann August in seinem Appartement im Schloss. Schweren Herzens nahm Hedwig Friederike Abschied von ihrem Gemahl. Er wurde am Abend des 13. November in der Schlossgruft in einem marmornen Sarkophag neben seiner ersten Gemahlin beigesetzt.
Ein im März 1743 aufgesetzter, durch die zur Regierung gekommenen Fürsten Johann Ludwig (1688-1746) und Christian August (1690-1747) initiierter Interimsvergleich sah für Hedwig Friederike Schloss Coswig als traditionellen Witwensitz vor. Dem widersprach aber Artikel 16 des Ehevertrages von 1715. Der sah zwar ebenfalls Coswig als Witwensitz vor, doch stand ihr im Fall des Todes ihres Gemahls die Wahl frei, im Zerbster Schloss zu bleiben oder sich auf den Witwensitz zurückzuziehen. Schließlich konnte Hedwig Friederike ihren Anspruch auf Verbleib in der Residenz durchsetzen. Somit blieb ihr das Schicksal, ihre Witwenzeit einsam im Coswiger Schloss zu verbringen, erspart. Ihre letzten Lebensjahre bewohnte sie das westliche Appartement im obersten Geschoss des Haupttraktes der Zerbster Residenz und nahm regen Anteil am Hofleben.
Hedwig Friederike starb 60-jährig am 14. August 1752 in ihren Gemächern, nachdem sie am Vortag einen Schlaganfall an der fürstlichen Tafel erlitten hatte. Sie wurde drei Tage im Roten Saal des Schlosses aufgebahrt. Am 21. August 1752 erfolgte die feierliche Beisetzung in der fürstlichen Gruft. Sie wurde in einen mit Samt und Borten verzierten, im Innern mit kostbarem weißen Brokat ausgeschlagenen und auf vergoldeten Kugelfüßen stehenden Sarg gebettet. Dieser fand am Fußende des Doppelsarkophages ihres Gatten Aufstellung.

Beide Ehen des Fürsten Johann August blieben ohne Kinder. Offenkundige Gründe dafür sind nicht überliefert. Mit Johann August erlosch die Hauptlinie Anhalt-Zerbst. Die Herrschaft ging an die im Jahr 1698 von Johann Ludwig (1656-1704) begründete Nebenlinie Anhalt-Zerbst-Dornburg über.

Dirk Herrmann

In: Zerbster Heimatkalender 2006, Seite 30—40


Literatur:
Beckmann, Johann Christoff: Historie des Fürstenthums Anhalt (Zerbst 1710/16).
Herrmann, Dirk: Schloss Zerbst in Anhalt (Halle 1998).
Lentz, Samuel: Becmannus enucleatus ... (Cöthen und Dessau 1757).
Lorenz/Mertens/Press: Das Haus Württemberg - Ein biographisches Lexikon (Stuttgart 1997).
Merten, Klaus: Schlösser in Baden-Württemberg (München 1987).
Koschlig, Manfred: Wer war De la Grise?, In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte, Jahrgang XXXII (1973).
Schukraft, Harald: Die Grablegen des Hauses Württemberg (1989).
Wiemann/Knorr: Die Inschriften auf den Särgen in der Gruft des Herzoglichen Schlosses zu Zerbst. In: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde, Band IX (Dessau 1904).


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